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Wie Designer Einkünfte aus Bildrechten lukrieren können

von Markus Schraml
Bildrecht GmbH

Die österreichische Bildrecht GmbH ist ein Unternehmen zur Wahrnehmung visueller Rechte. Als Verwertungsgesellschaft für Bildende Künstler (VBK) im Jahr 1977 gegründet, vertritt die Bildrecht heute die Urheberrechte von Bildschaffenden aus den Bereichen bildende Kunst, Fotografie, Choreografie, Architektur und Design. Im Pool der über 8000 Mitglieder der Bildrecht sind Designer derzeit noch eine relativ kleine Gruppe. Dies liegt an der in dieser Branche geringen Bekanntheit der Verwertungsgesellschaft, Zweifel an deren Zuständigkeit und an einer gewissen Geringschätzung dieser potenziellen Einnahmequelle. Welchen Unterschied machen schon einige hundert oder tausend Euro pro Jahr und wie hoch ist der Aufwand?, wird der Zweifel vielfach formuliert. Die Antwort von Günter Schönberger, Geschäftsführer der Bildrecht GmbH, lautet, dass sich das im Angesicht der anstehenden zusätzlichen Einnahmen von den Digitalplattformen (Social Media) zukünftig ändern wird und dass die Position der Bildrecht als Urheberrechtsvertreter auf internationaler Ebene desto stärker ist, je mehr Mitglieder aus der jeweiligen Berufsgruppe sie vertritt. Deshalb muss die Mitgliederanzahl gesteigert werden.

„Wir haben immer schon neben bildenden Künstlern auch eine kleine Gruppe von Fotografen, Designern etc. vertreten. Insgesamt hat sich das Ganze aufgrund der Technologie und damit der Art und Weise wie Bilder genutzt und verwendet werden, natürlich geändert. Und deshalb ist es heute relevanter und wichtiger denn je, dass wir das ganze Bildrepertoire, das sehr heterogen ist, berücksichtigen“, betont Günter Schönberger. „Bilder werden heute massenweise produziert – auch Grafiken, Designs und Illustrationen – und darauf müssen wir reagieren. Das heißt, Bildrechte nicht nur für den einzelnen, sondern kollektiv für eine große Gruppe wahrzunehmen.“

Pauschale Vergütungen

Wer sich bei Bildrecht anmeldet, profitiert von pauschalen Vergütungen, die zweimal jährlich ausgeschüttet werden. Dafür kommen mehrere Einnahmetöpfe infrage. „Ein Beispiel ist die Privatkopievergütung. Ich kann legalerweise auf meinem Smartphone Bilder speichern, dafür bezahle ich aber, wenn ich ein Smartphone kaufe, eine Urheberrechtsabgabe. Genauso für einen Laptop oder einen Drucker. Dieses Geld kommt in einen Topf und fließt an die Verwertungsgesellschaften, die das dann an ihre Mitglieder auszahlen“, erläutert Schönberger. Es gibt einen Katalog von Rechten/Töpfen, aus denen auf diese Weise Einnahmen für Kreative generiert werden. Zum Beispiel aus Rahmenverträgen, wie sie die Bildrecht mit Kabelgesellschaften oder dem ORF abgeschlossen hat. „Der ORF darf Bilder nutzen und bezahlt uns dafür eine Pauschale. Wenn also ein Werk im Fernsehen vorkommt, dann bekommt der Urheber aus dieser Pauschale Geld.“

Den Auszahlungsprozess an seine Mitglieder versucht die Bildrecht so einfach wie möglich zu gestalten. „Das heißt, Sie melden uns Honorare online ein. Wir rechnen diese Honorare sozusagen hoch, indem wir sagen: Aufgrund dieses Honorars ist diese Person aktiv und werden diese Grafiken oder Designs in Zeitschriften, Büchern etc. sichtbar sein. Zusätzlich können auch Designs, die in Büchern vorkommen, direkt gemeldet werden“, erläutert Schönberger. Übers Jahr gesehen erhalten Mitglieder insgesamt bis zu 1000, 2000 oder 3000 Euro, je nachdem wie aktiv sie sind.

Einnahmen von Social Media-Plattformen

Die nächste große Sache, sprich Einnahmequelle, an der Verwertungsgesellschaften europaweit arbeiten, betrifft die Social Media-Plattformen. Bilder und Grafiken werden von diesen Plattformen genutzt – und zwar sehr gewinnbringend – ohne dass Bildschaffende dafür irgendeine Entschädigung erhalten. „Das hat der europäische Gesetzgeber erkannt und in einer Richtlinie festgehalten, dass Social Media-Plattformen für diese Bildnutzung eine Verantwortung übernehmen müssen. Das war bisher nicht so. Es hat sehr lange gedauert, bis es so weit war. Jetzt tut sich etwas, aber es wird noch einige Zeit dauern, bis wir daraus Geld bekommen werden, weil wir dafür gewisse Voraussetzungen brauchen“, weiß Schönberger.

Eine dieser Voraussetzungen heißt erweiterte Kollektivlizenz. Da die Plattformen nicht mit jedem einzelnen Bildurheber eine Lizenz vereinbaren können, gibt es im Gesetz den Passus der erweiterten kollektiven Rechtswahrnehmung. „Das bedeutet, dass wir auch für Nichtmitglieder Rechte wahrnehmen können bzw. dass wir für diesen Bereich insgesamt sprechen können. Dafür muss man in Österreich repräsentativ sein, das heißt, eine ausreichend große Gruppe vertreten. Deshalb brauchen wir eine bestimmte Größe in der Mitgliederstruktur. Wir brauchen aber zum Beispiel nicht alle Designer, allerdings einen guten Querschnitt, um sagen zu können, dass wir das wesentliche Repertoire dieser Gruppe vertreten“, betont Schönberger.

Eine derartige erweiterte Kollektivlizenz wird in Österreich von der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften (Justizministerium) ausgestellt. Schönberger kündigt an, den entsprechenden Antrag noch in diesem Dezember stellen zu wollen. „Wir hoffen, dass wir die Repräsentativität zugesprochen bekommen, um dann im kommenden Jahr bei Meta & Co vorstellig zu werden.“ Mit dieser Lizenz hat die Bildrecht eine bessere Verhandlungsmacht gegenüber den Digitalplattformen.

Die Bildrecht möchte mehr Designer als Mitglieder. Im Herbst 2023 unterstützte die Verwertungsgesellschaft deshalb unter anderem die Ausstellung „Design Everyday“ während der Vienna Design Week. © yakoone, Vienna Design Week

Sozial-kulturelles Engagement

Die Bildrecht zahlt nicht nur Tantiemen aus, sondern unterstützt Künstler, Fotografen und Designer auch auf andere Art. Zum Beispiel durch Ausstellungsräume (3 in Wien, einer am Bodensee), durch Kunstpreise oder durch Sponsorings wie die Unterstützung der Design Everyday-Schau im Rahmen der jüngsten Vienna Design Week oder Kooperationen mit design austria. „Es gibt auch die Möglichkeit, beispielsweise in Krankheitsfällen, Anträge auf Unterstützung bei uns zu stellen. Zum Beispiel haben wir in den ersten Corona-Monaten, als der Härtefallfonds noch nicht aktiv war, aus unseren Sozial- und Kulturfonds 1,2 Millionen an unsere Bezugsberechtigten ausbezahlt.“ So gesehen ist die Bildrecht GmbH wohl eine Verwertungsgesellschaft, aber auch eine Solidargemeinschaft.

Mitglied werden

Mitglied zu werden, ist einfach und erfolgt über das Abschließen eines Wahrnehmungsvertrages. „Wichtig ist, dass Sie uns mit diesem Vertrag nicht Ihre kompletten Rechte übertragen. Sie übertragen uns nur die Rechte zur Wahrnehmung jener Vergütungen, die Sie als Einzelner nicht bekommen würden“, versichert Schönberger. Was spricht also für eine Mitgliedschaft: Erstens – Mitglied werden kostet nichts. Zweitens stärken mehr Mitglieder die Position der Bildrecht und damit steigen die ausbezahlten Tantiemen. Gefragten Designstudios mögen diese Beträge vernachlässigbar erscheinen, aber sie helfen mit ihrer Mitgliedschaft den vielen kleineren und vor allem jungen Designschaffenden.



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